02.06.2022 Ein breites europäisches Bündnis hat eine Petition gegen die Nutzung von Gentechnik in der Landwirtschaft gestartet. Die AÖL unterstützt dies. „Bisher wissen wir, ob für die Lebensmittelerzeugung Gentechnik eingesetzt wurde. Die Produkte sind klar gekennzeichnet. Diese Wahlfreiheit für die Verbraucher:innen muss erhalten bleiben, auch um das Ziel von 30-40 Prozent Bio in Baden-Württemberg und 30 Prozent auf Bundesebene nicht zu gefährden“, mahnt Christoph Zimmer, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.V.
Innerhalb der EU dürfen zugelassene gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nur auf den Markt, nachdem sie auf ihre Risiken geprüft wurden. Sie müssen gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Dieses Prinzip, das mit dem EuGH Urteil von 2018 auch für die neuen Gentechniken wie CRISPR/Cas gilt, will die Europäische Kommission jetzt aufweichen. In der Folge könnten neue GVO nicht mehr wie gewohnt reguliert werden. Bäuerinnen und Bauern könnten die Gentechnikfreiheit ihrer Produkte nicht mehr sicherstellen, genauso wenig wie die Lebensmittelverarbeitungsunternehmen und der Handel. Verbraucher:innen hätten keine Wahlfreiheit mehr.
Besonders wer Lebensmittel aus biologischem Anbau kauft, will aber gentechnikfrei essen – diesem Wunsch ist der Ökolandbau verpflichtet. Die EU-Ökoverordnung 2018/848 verbietet für Lebensmittel aus biologischem Landbau die Verwendung von GVO sowie durch GVO hergestellte Erzeugnisse in Biolebensmitteln. Meinungsumfragen wie das Ökobarometer des Bundeslandwirtschaftsministeriums bestätigen immer wieder: Die Gewissheit, dass bei Biolebensmitteln keine Gentechnik – auch nicht in den Futtermitteln – eingesetzt wird, ist ein wichtiger Grund für den Kauf von Bio-Produkten.
Aber auch für konventionelle Lebensmittel gilt: Auf dem deutschen Markt sind praktisch alle Lebensmittel pflanzlicher Herkunft gentechnikfrei – denn solche, die Gentechnik enthalten, müssten laut EU-Verordnung entsprechend gekennzeichnet sein. Dass sich gentechnisch veränderte Lebensmittel nicht auf dem Markt durchsetzen konnten, zeigt die Präferenzen der Verbraucher:innen sehr deutlich.
Der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen ist mit großen ökologischen Risiken verbunden. Beispielsweise sind beim Einsatz auch der neueren gentechnischen Verfahren sog. „off-target-effects“ zu erwarten. Das Bundesamt für Naturschutz schätzt das Risikopotenzial von Pflanzen, die mit Hilfe neuer Gentechnikverfahren hergestellt werden, im Vergleich zu Pflanzen aus alter Gentechnik als ähnlich oder noch größer ein, da die Genomeditierung hier das gesamte Genom für Veränderungen zugänglich macht.
Europaweit sprechen sich daher bereits zahlreiche Bürgerinnen und Bürger dafür aus, dass die o.g. Kennzeichnungspflicht und das Vorsorgeprinzip auch weiterhin für neue Gentechnikverfahren gelten – denn die Menschen wollen selbst bestimmen, was auf den Acker und auf ihre Teller kommt.
Die AÖL Baden-Württemberg unterstützt daher die Gentechnik-Petition der Agrar-, Umwelt- und Verbraucher:innenschutzverbände und ruft dazu auf, die europaweite Petition über den QR-Code oder die Homepage des BÖLW zu unterzeichnen:
Zur AÖL: Die AÖL ist die gemeinsame Vertretung der ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg. In dieser Funktion gestaltet die AÖL aktiv die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Land mit. Als Bindeglied zwischen Politik, Markt und Verbraucher befördert sie die Belange der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft durch ein aktives Tun. Gemeinsam mit staatlichen Einrichtungen und anderen berufsständigen Organisationen arbeitet sie die gesellschaftlich erwünschten Stärken von ökologisch erzeugten und verarbeiteten Produkten – im Besonderen von heimischer Öko-Verbandsware – im Interesse des Verbrauchers als Konsument wie als Steuerzahler heraus.
Webseite der AÖL: www.oekolandbau-bawue.de
Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau e.V., Schelztorstr. 49, 73728 Esslingen. T.: +49 711 550 939-58. E-Mail: info@aoel-bw.de