Esslingen am Neckar, 19. März 2025. Nach intensiven Debatten hat die baden-württembergische Landesregierung die Erosionsschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung ermöglicht mit an Witterung und Bodenart angepasster Bewirtschaftung wirksamen Boden- und Gewässerschutz zu erreichen.
Betriebe, die EU-Agrarfördergelder beziehen, dürfen auf erosionsgefährdeten Flächen im Winter nicht pflügen – so will es grundsätzlich das deutsche Förderrecht. Von diesem Verbot können die Länder Ausnahmen zulassen, um den länderspezifischen Besonderheiten wie Witterung oder Kulturanforderungen Rechnung zu tragen. Aufbauend auf dieser Ermächtigung haben das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) in Baden-Württemberg für landesspezifische Ausnahmeregelungen die sogenannte Landes-Erosionsschutzverordnung ausgearbeitet, welche am 18.03.2025 im Kabinett verabschiedet wurde. Der Vorlage vorangegangen war ein intensiver fachlicher Austausch, begleitet von Mitgliedern des Landtags, Umweltverbänden und der Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.V. (AÖL). Gemeinsames Anliegen aller Beteiligten ist es, durch geeignete Bewirtschaftungsmethoden Ackerböden vor Erosion durch Niederschläge zu schützen und einen Eintrag von Nährstoffen in Gewässer zu vermeiden.
Marcus Arzt, Vorsitzender der AÖL, dazu: „Wir begrüßen es im Interesse der landwirtschaftlichen Betriebe sehr, dass mit der Landeserosionsschutzverordnung nun Rechtssicherheit hergestellt wurde. Die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten hat letztendlich zu Erosionsschutzregelungen geführt, die eine am Schutzziel orientierte und den situativen Erfordernissen angemessene Bodenbearbeitung ermöglicht.“
Besonders die abnehmende Zahl an Frosttagen, die für ein bodenschonendes Ackern wichtig sind, macht den Betrieben zu schaffen. Die Ermöglichung des Pflugeinsatzes während der wenigen Frostperioden im Winter ist eine wichtige Voraussetzung, um Böden für eine erfolgreiche Frühjahrsbestellung vorzubereiten. Denn vor allem Kulturen wie Kartoffeln oder Gemüse reagieren empfindlich auf Bodenverdichtungen durch Bearbeitung zum falschen Zeitpunkt. Zudem kann verdichteter Boden nur eingeschränkt Niederschläge aufnehmen.
Ein Jahr zuvor hatte sich Ministerpräsident Kretschmann auf dem Biolandhof Grieshaber & Schmid in Ditzingen persönlich einen Eindruck verschafft. Diskussionsthemen waren dort, wie der Gestaltungsspielraum der EU für die Ausgestaltung des Erosionsschutzes genutzt werden kann und wie umweltschonende, mechanische und pestizidfreie Bewirtschaftungsmethoden, wie z. B. die im Ökolandbau praktizierte sog. „raue Winterfurche“ im Einklang mit Gewässer- und Bodenschutz möglich bleiben. Seine Zusage sich um das Thema zu kümmern hat Kretschmann mit der Erosionsschutzverordnung nun in die Tat umgesetzt.
Zur AÖL: Die AÖL ist die gemeinsame Vertretung der ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg. In dieser Funktion gestaltet die AÖL aktiv die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Land mit. Als Bindeglied zwischen Politik, Markt und Verbraucherschaft befördert sie die Belange der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft aktiv. Gemeinsam mit staatlichen Einrichtungen und anderen berufsständigen Organisationen arbeitet sie die gesellschaftlich erwünschten Stärken von ökologisch erzeugten und verarbeiteten Produkten – im Besonderen von heimischer Öko-Verbandsware – im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher heraus.

Foto: Hofbesuch beim Biolandbetrieb Grieshaber & Schmid am 19. Januar 2024. Personen von links sitzend: Dr. Markus Rösler MdL, Martin Hahn MdL, Ministerpräsident Kretschmann, Betriebsleiter Reinhard Grieshaber, AÖL-Vorsitzender Marcus Arzt, Betriebsleiter Daniel Grieshaber. Die AÖL berichtete.
