AÖL begrüßt Bekenntnis der Landesregierung zum ökologischen Landbau als Richtungsgeber
Baden-Württemberg bringt bundesweit vorbildhaftes „Biodiversitätsstärkungsgesetz“ auf den Weg
Esslingen, 22. Juli 2020.
Die baden-württembergische Regierung hat Anfang Juli den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben. Die Gesetzesnovelle ist die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“. Heute hat der Landtag in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf des „Biodiversitätsstärkungsgesetztes“ beschlossen.
Als Vertretung der heimischen Bio-Bauern begrüßt die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg die Gesetzesvorlage, die vorsieht, dass bis zum Jahr 2030 die Gesamtaufwandmenge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40 % bis 50 % reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30 % bis 40 % erhöht werden.
Dazu Hans Bartelme, einer der beiden Vorsitzenden der AÖL: „Wir freuen uns über die neue „Zukunftsstrategie Ökolandbau“ der Landesregierung mit dem einhergehenden Bekenntnis zum Ökolandbau als Problemlöser. Unbestritten kann das Gesetzesvorhaben als bundesweit einmalig und in Sachen Stärkung des ökologischen Landbaus und Erhalt der Biodiversität als bundesweit ehrgeizigstes Vorhaben bezeichnet werden“, so Bartelme.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte bei der Vorstellung der Novelle die Bedeutung des Ökolandbaus auf dem Weg hin zur deutlichen Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln, bei der jeder Hektar ökologischer Anbaufläche aktiv dazu beitrage, dieses Reduktionsziel zu erreichen. Gleichzeitig wies er auf die Notwendigkeit zum Ausbau heimischer Erzeugerketten hin.
„Mit der Gesetzesnovelle nimmt die Landesregierung auch die Gesamtgesellschaft mit in die Verantwortung. So ist das Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung ebenfalls Teil des Gesetzes. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage wird zur gesamtgesellschaftliche Aufgabe und liegt nicht länger nur auf den Schultern der Landwirtinnen und Landwirte“, ergänzt AÖL-Vorsitzender Marcus Arzt.
AÖL-Geschäftsführer Dr. Christian Eichert verwies darauf, dass die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau maßgeblich dazu beigetragen habe, das bundesweit beispielgebende Gesetz auf den Weg zu bringen. Er ergänzt: „Die Gesetzesnovelle bietet die einmalige Chance, um Artenvielfalt mit bäuerlicher Landwirtschaft und Naturschutz mit Lebensmittelerzeugung zu versöhnen. Dabei ist der ökologische Landbau eine besonders ressourcenschonende, umweltverträgliche und nachhaltige Wirtschaftsform, bei der nicht nur in den Erhalt der biologischen Vielfalt, sondern auch in die Produktion heimischer Lebensmittel investiert wird. Die Nachfrage nach heimischen Bioprodukten ist weiterhin steigend – die Gesetzesnovelle gibt dafür den politisch notwenigen Rückenwind“, so Dr. Eichert abschließend.
Zum Hintergrund: Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg hat eine Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes zur Folge. Grundlage für die Novellierung dieser Gesetze ist das Ende Oktober 2019 vom Kabinett beschlossene Eckpunktepapier zum Volksbegehren Artenschutz.
Zur AÖL: Die AÖL ist die gemeinsame Vertretung der ökologischen Anbauverbände in Baden-Württemberg. In dieser Funktion gestaltet die AÖL aktiv die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Land mit. Als Bindeglied zwischen Politik, Markt und Verbraucher befördert sie die Belange der Ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft durch ein aktives Tun. Gemeinsam mit staatlichen Einrichtungen und anderen berufsständigen Organisationen arbeitet sie die gesellschaftlich erwünschten Stärken von ökologisch erzeugten und verarbeiteten Produkten – im Besonderen von heimischer Öko-Verbandsware – im Interesse des Verbrauchers als Konsument wie als Steuerzahler heraus.
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Ansprechpartnerin für Presseanfragen: Xenia Milosavljevic, Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.V. (AÖL e.V.), c/o Bioland Landesverband Baden-Württemberg e.V., Schelztorstr. 49, 73728 Esslingen, T. +49 711 550939-19, M. +49 151 17127729, E-Mail: xenia.milosavljevic@aoel-bw.de