Lesen Sie hier das von der AÖL veröffentlichte ausführliche Positionspapier zur Weiterentwicklung des Aktionsplans „Bio aus BW“.

„Grün-schwarze Landesregierung muss endlich ins Handeln kommen, um ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft in Baden-Württemberg zum Wohle von Umwelt und nachfolgenden Generationen nachhaltig zu stärken.“

Im Jahr 2012 hat die baden-württembergische Landesregierung den Aktionsplan „Bio aus Baden-Württemberg“ mit den expliziten Zielen aufgelegt, die Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus, den Wissenstransfer in Bildung und Beratung zum ökologischen Landbau sowie die Forschung an den landwirtschaftlichen Landesanstalten zu Fragestellungen des ökologischen Landbaus zu fördern. Weiterhin bekannte sich die Landesregierung seinerzeit dazu, die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe zu verbessern und den Neueinstieg in die Öko-Bewirtschaftung zu erleichtern. Zudem sollte mittels konkreter Maßnahmen die Vermarktung regional erzeugter Bio-Produkte unterstützt werden.

Mit ihrer im Mai 2016 geschlossenen Koalitionsvereinbarung hat sich die grün-schwarze Landesregierung (erneut) dazu bekannt, den ökologischen Landbau in Baden-Württemberg auf breiter Basis zu fördern und weiterzuentwickeln. Mit dem Zitat „Wir werden den ökologischen Landbau weiter voranbringen“ nimmt die Koalitionsvereinbarung an prominenter Stelle hierauf Bezug. In den zurückliegenden Monaten bekräftigte der zuständige Landwirtschaftsminister Peter Hauk diesen Weg, indem er das Ziel „30 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030“ ausrief. Aufgrund der für den ökologischen Landbau sehr günstigen strukturellen und naturräumlichen Gegebenheiten im Land (u. a. hohe Kaufkraft, bewusst handelnde Konsumenten, relative Kleinstrukturiertheit der hiesigen Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, vielfach noch bäuerlich geprägte Landwirtschaftsbetriebe) hält die AÖL dieses Ziel für richtig und bei einem entsprechend förderlichen politischen Rahmen auch für realistisch erreichbar.

Nicht nur bezogen auf die im Jahr 2012 ausgerufenen Ziele, sondern auch aufgrund der Aussagen im Koalitionsvertrag mahnt die AÖL als Sektorvertretung im Namen der Umwelt und nachfolgender Generationen ein deutlich schnelleres Tempo bei der Zielerreichung an. Insbesondere bei der Umsetzung der Aussagen des Koalitionsvertrags hinkt die derzeitige Landesregierung dem Zeitplan teilweise deutlich hinterher. Konkret zugesichert wurde im Koalitionsvertrag die Bewertung und Weiterentwicklung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die unter Einbezug des Sektors das seit 2012 Erreichte bewertete und einen breiten Dialogprozess vorbereitete. Im Zuge eines Dialogworkshops mit rund 180 Akteurinnen und Akteuren aus der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft aus dem Land wurden im Frühjahr 2018 die Erfordernisse für den Sektor diskutiert und erste konkrete Maßnahmen entwickelt.

Der Workshop

Der Workshop gliederte sich dabei in acht Themenfelder, in denen Handlungsbedarfe identifiziert wurden:

  1. Bildung für mehr Ökolandbau;
  2. Weiterentwicklung des Systems Ökolandbau: Stärkung des Netzwerks Praxis, Beratung, Forschung;
  3. Zukunft der Öko-Kontrolle nach der Revision der EU-Öko-Verordnung;
  4. Öko-Marktpartner: Angebot & Nachfrage zusammenbringen;
  5. Bio-Konsument/-innen der Zukunft?
  6. Bio in der Außer-Haus-Verpflegung: Chancen und Hürden;
  7. Bio-Stadt-Land-Partnerschaft;
  8. Nächste Generation Ökolandbau.

Im Nachgang des Workshops wurden diese Handlungsfelder auf sechs konkrete Themenbereiche verdichtet:

  1. Herausforderungen in den Bereichen Erzeugung und Verarbeitung;
  2. Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Beratung, Forschung & Fachinformationen;
  3. Herausforderungen in den Bereichen Vermarktung und Marketing;
  4. Herausforderungen in den Bereichen Öko-Kontrolle und Recht;
  5. Herausforderungen in den Bereichen Information, Nachfrage und Genuss;
  6. Herausforderungen hinsichtlich allgemeiner Rahmenbedingungen und Projekte für mehr Öko-Landbau.

Die aufgrund der fundierten Analyse identifizierten Themenfelder bilden aus Sicht der AÖL eine hervorragende Grundlage, um hierauf aufbauend konkrete Maßnahmen zu entwickeln. Diese Maßnahmen gilt es, basierend auf einem Zeitplan und einem soliden Finanzierungskonzept, anzugehen und mit Unterstützung der Sektorbeteiligten in die Umsetzung zu bringen.

Der Begriff „Aktionsplan“ geht zurück auf das lateinische Wort agere,was so viel bedeutet wie treibenund in Bewegung setzen. Es ist somit naheliegend, dass ein Aktionsplan hinsichtlich der formulierten Ziele und Maßnahmen konkret ist – und in der Folge auch einen zeitlich konkretisierten Umsetzungsplan sowie eine verbindliche Finanzausstattung beinhaltet. Anders gesagt bleibt ein Aktionsplan ohne festumrissene Ziele, Zeitplan und Finanzausstattung ein „Papiertiger“ und Politik, die zwar Ziele formuliert aber dabei im Vagen bleibt, bloße Ankündigungspolitik.

Um das von der Politik ausgerufene Ziel von 30 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche bis zum Jahr 2030 zu erreichen, muss die anstehende Weiterentwicklung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ couragiert angegangen werden.

Maßnahmen

Folgende konkrete Maßnahmen müssen durch die baden-württembergische Landesregierung dringend beschlossen werden:

I. Reform der beruflichen Ausbildung und zeitgemäße Berücksichtigung der Themen des ökologischen Landbaus in den Lehrplänen: Die Landesregierung stellt eine angemessene und dem aktuellen Stand des ökologischen Landbaus entsprechende Berücksichtigung seiner Themen in der beruflichen Ausbildung sicher und verankert die Themen und Fragestellungen des ökologischen Landbaus in den Lehrplänen der berufsbildenden Schulen. Hierzu sei auf Hessen verwiesen: Die dortige Landesregierung hat, basierend auf dem bundesweit gültigen Rahmenlehrplan, regionale Ergänzungen („Öko-Komponenten“) beschlossen und in die Umsetzung gebracht. Wir fordern die hiesige Landesregierung dazu auf, diesen regionalen „Spielraum“ zu nutzen und den baden-württembergischen Lehrplan zeitnah um moderne und zukunftsgerichtete Lehrinhalte zum ökologischen Landbau zu ergänzen und nachfolgend zu überprüfen.

Zuständig: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab spätestens 2020

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

 

II. Zeitgemäße Berücksichtigung der Themen des ökologischen Landbaus in der Ausbildung der Landwirtschaftsreferendarinnen und -referendare: Die Landes-regierung stellt eine angemessene und dem aktuellen Stand des ökologischen Landbaus entsprechende Berücksichtigung seiner Themen in der Ausbildung der Landwirt-schaftsreferendarinnen und -referendare sicher.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab sofort

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

 

III. Umsetzung der Koalitionszusage im Bereich der ökologischen Praxisforschung und Neuordnung der Zuständigkeiten am Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau in Emmendingen-Hochburg: In der Koalitionsvereinbarung ist die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Ökolandbauforschung hinterlegt, um zukünftig die über das Land verteilten Aktivitäten in der ökologischen Praxisforschung strukturell und konzeptionell zusammenzuführen. Die Landesregierung bekennt sich zu ihrer Koalitionszusage und beschließt die hierfür notwendigen personellen und strukturellen Ressourcen.

Am Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau in Emmendingen-Hochburg (KÖLBW) sollte der ökologische Landbau im Bereich Bildung, Praxis und Forschung gestärkt werden. Hierzu ist festzuhalten, dass die Entfaltung der Möglichkeiten des KÖLBW in den zurück-liegenden Jahren an unklaren Zuständigkeiten und an einem fehlenden Gesamtkonzept litt. Damit das KÖLBW die mit seiner Einrichtung verbundenen Erwartungen erfüllen kann, beschließt die Landesregierung eine Neuordnung der Zuständigkeiten für sämtliche Konzepte und Aktivitäten des KÖLBW. Hierzu überführt die Landesregierung das KÖLBW in die direkte Zuständigkeit des MLR und setzt nachfolgend gemeinsam mit dem Sektor ein finanziell unterlegtes Konzept für die Bereiche Bildung und Praxisforschung um.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab spätestens Mitte 2019

Finanzrahmen: mind. 300.000 € jährlich

 

IV. Klares Bekenntnis zum ökologischen Landbau im Bereich der Agrarforschung: Aktuell werden bundesweit gerechnet lediglich 1,5 Prozent der Agrar-Forschungsmittel für die Beforschung des ökologischen Landbaus verwendet. Damit die angestrebten 30 Prozent Bio im Land bis 2030 erreicht werden, setzt sich die Landesregierung dafür ein, 30 Prozent der Forschungsmittel im Agrarbereich für Forschung zum ökologischen Landbau zu verwenden. Die Landesregierung wirft auf nationaler Ebene all ihren Einfluss in die Waagschale, um im Bereich Bildung und Forschung das Innovationspotenzial von Bio zu heben. Neben dem Landwirtschaftsministerium setzt sich insbesondere das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau dafür ein, im Bund eine Neuausrichtung der Agrarforschung an den veränderten Bedürfnissen zu realisieren.

Zuständig: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: ab sofort

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

 

V. Umsetzung klarer ökologischer Vorgaben bei der Verpachtung landeseigener Flächen: Die Landesregierung schreibt bei der Verpachtung von Landesflächen und Domänen eine Bewirtschaftung gemäß der Vorgaben des ökologischen Landbaus verpflichtend vor und stellt die eigenen Liegenschaften konsequent auf Öko-Bewirtschaftung um. Die Politik bekennt damit Farbe, geht selbst als Vorbild voran und gestaltet dadurch den Umbau der Land- und Ernährungswirtschaft tatkräftig mit.

Zuständig: Ministerium für Finanzen (federführend), Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab spätestens 2020

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

 

VI. Anerkennung der Umstellung auf Öko-Bewirtschaftung als Ausgleichsmaßnahme:Immer mehr landwirtschaftliche Nutzfläche fällt dem Flächenfraß zum Opfer. Um diesem Trend Einhalt zu gebieten und um mehr ökologisch bewirtschaftete Flächen zu erhalten, anerkennt die Landesregierung (wie dies in anderen Bundesländern bereits heute gelebte Praxis ist) die Umstellung auf Öko-Bewirtschaftung im Zuge der Neufassung der Ökokonto-Verordnung als Ausgleichsmaßnahme für Eingriffe in die Natur.

Zuständig: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (federführend), Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab spätestens 2020

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig, da aus dem vorhandenen Budget des Ökokontos bestritten

 

VII. Beschluss und Umsetzung einer Kampagne zur Beförderung des Einsatzes von Bio-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung: Die Landesregierung nutzt die öffentliche Gemeinschaftsverpflegung als wirksames Instrument für die Absatzsteigerung von Bio-Produkten und befördert damit die ökologische Ernährung. Dänemark zeigt, wie es geht. So wurde beispielsweise in Kopenhagen ein Bio-Anteil von 90 Prozent in allen öffentlichen Einrichtungen nahezu kostenneutral erreicht und damit eine nachhaltigere, schmackhaftere und gesündere Ernährung realisiert. Mit einer unterstützenden Kampagne, die zeigt, wie Bio in der Außer-Haus-Verpflegung funktioniert und die Köchen Lust auf die Verwendung von Bio-Produkten macht, nutzt die baden-württembergische Landesregierung die Chancen im Bereich des Bio-Außer-Haus-Marktes. Ergänzend beschließt die Landes-regierung einen verbindlichen „Fahrplan“, mittels welchem die gültigen Vorgaben zur Verwendung von Bio-Produkten in den landeseigenen Kantinen umgesetzt werden. Konkret beinhaltet die Kampagne die nachfolgenden Elemente:

  1. Analyse der Versorgungsketten in der Gemeinschaftsverpflegung;
  2. Vernetzung von Erzeugern, Verarbeitern und Großküchen;
  3. Entwicklung einer landesweiten Kommunikationskampagne;
  4. Beratung von Großküchen bei der Beschaffung von Biolebensmitteln und regionalen Produkten;
  5. Informations- und Weiterbildungsangebote für Küchenpersonal/Verpflegungs- verantwortliche;
  6. Informations- und Weiterbildungsangebote für Kita- und Schulträger;
  7. Lehrerfortbildungen zum Thema „Nachhaltige Ernährung“;
  8. Schaffung einer zusätzlichen Arbeitskraft zur Beratung von Kitas und Schulen hinsichtlich des Einsatzes von Biolebensmitteln.

Zuständig für die Kampagne: Ministerium für Ländlichen Raum; vergibt Auftrag per Aus-schreibung an kompetente Agentur

Zeitplan: Implementierung ab Sommer 2019

Finanzrahmen: Jährlich 550.000 € angelegt auf fünf Jahre. Aus vorhandenen Mitteln der Nachhaltigkeitsstrategie oder Mitteln des Doppelhaushalts 2020/21

 

VIII. Umbau der staatseigenen Unternehmen zu „Leuchttürmen“ der ökologischen Ernährungsindustrie: Die Landesregierung beschließt einen verbindlichen „Fahrplan“ zur Umstellung der landeseigenen Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die in Landesbesitz befindlichen Unternehmen der Ernährungsindustrie werden zu „Botschaftern“ für den ökologischen Landbau umgebaut. Der Sektor sichert zu, dass das Thema Rohstoffversorgung für beispielsweise eine schrittweise Bio-Umstellung der staatseigenen Brauerei „Rothaus“ realistisch möglich ist.

Zuständig: Ministerium für Finanzen (federführend), Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Beginn der Maßnahme Mitte 2019, Umsetzung ab spätestens 2020

Finanzrahmen: noch nicht absehbar, hängt von Umfang der Maßnahmen ab

 

IX. Beschluss und Umsetzung einer Marketingkampagne zur Heraushebung der positiven gesellschaftlichen Leistungen des Sektors gegenüber einer breiten Öffentlichkeit: Um gegenüber einer breiten Öffentlichkeit die Vorteile der heimischen Erzeugung und Verarbeitung ökologischer Produkte herauszustellen und attraktive Einblicke in den Sektor zu ermöglichen, beschließt die Landesregierung ein festes Budget für die Durchführung eines jährlichen „Tages des Ökologischen Landbaus“ begleitet durch ein zeitgemäßes Marketingkonzept. Mittels einer modernen Marketingkampagne werden Endverbraucher über die Vorzüge von regional und ökologisch erzeugten Nahrungsmitteln informiert. Die durch eine unabhängige Marketingagentur konzipierte Kampagne wirbt zeitgemäß für „heimisches Bio“.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab spätestens 2020

Finanzrahmen: Jährliches Budget für einen „Tag des ökologischen Landbaus“ 100.000 €, Einmaliges Budget für eine moderne und zeitgemäße Marketingkampagne für heimisches Bio: 325.000 €.

 

X. Beschluss und Umsetzung von „Bauer-zu-Bauer-Gesprächen“ zur messbaren Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln: Angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse zum dramatischen Artenschwund hat Baden-Württemberg im November 2017 das „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ beschlossen. Insgesamt 30 Millionen Euro sollen in den kommenden Jahren u. a. dazu genutzt werden, innerhalb der Landbewirtschaftung eine für die Umwelt spürbare Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zu erreichen. In Bayern hat sich die Methode der „Bauer-zu-Bauer-Gespräche“ als hervorragende Methode herauskristallisiert, um Betrieben die Hemmnisse bei einer möglichen Umstellung auf Öko-Bewirtschaftung zu nehmen. Die Landesregierung beschließt ein vergleichbares Netzwerk in Baden-Württemberg – ausgerichtet auf den reduzierten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Damit trägt sie wirksam zur Umweltentlastung bei. Denn die Weitergabe der Erfahrungen von Praktiker zu Praktiker liefert die besten Argumente für eine Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Die „Bauer-zu-Bauer-Gespräche“ werden begleitet durch eine adäquate Einbindung der Erzeugerberatung in den Themenbereichen Ackerbau und Biodiversität.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: Implementierung ab Mitte 2019

Finanzrahmen: Aus Finanzmitteln des Sonderprogramms Biodiversität

 

XI. Beschluss und Umsetzung eines Projekts „Grundwasserschutz durch ökologischen Landbau“: Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist nach wie vor problematisch. Als Hauptverursacher gilt vor allem die Landwirtschaft. Seit 1995 liegt der jährliche Bilanzüberschuss von Stickstoff auf konventionellen Betrieben bei knapp 100 Kilogramm pro Hektar. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass von diesen Überschüssen mehr als die Hälfte des Stickstoffs ins Grundwasser ausgewaschen werden. Je nach Bodenart, Klima und Niederschlagsmenge können diese Werte regional sogar noch höher ausfallen. Für kommunale Wasserversorger ist dieser übermäßige Eintrag ein großes Problem. Denn für jedes Kilogramm Stickstoff, das aus dem Wasser gefiltert werden muss, fallen laut einer wissenschaftlichen Studie Kosten in Höhe von fünf bis 15 Euro an.

Studien belegen, dass auf ökologisch genutzten Acker- und Grünlandflächen durchschnittlich nur halb so viel Stickstoff ausgewaschen wird wie bei konventioneller Bewirtschaftung. Ein weiterer wesentlicher Vorteil des ökologischen Landbaus ist der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und ein deutlich geringerer Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung. Beides sind Problemstoffe, die bei der Trinkwasseraufbereitung zusätzliche Schwierigkeiten bereiten und Kosten verursachen.

Die baden-württembergische Landesregierung bekennt sich mit einem Projekt „Grundwasserschutz durch ökologischen Landbau“ dazu, die Herausforderung Grundwasserschutz konkret anzugehen und mittels eines Projekts Lösungswege in Verbindung mit einer landwirtschaftlichen Flächennutzung aufzuzeigen. Das Projekt wird durch eine Kommunikationskampagne begleitet, die die Vorteile grundwasserschonender Landbewirtschaftungsmethoden herausstellt.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Zeitplan: Implementierung ab Mitte 2019

Finanzrahmen: Jährlich 500.000 € angelegt auf fünf Jahre

 

XII. Agrarpolitischen Einfluss auf Bundes- und europäischer Ebene zum Umbau der Agrarförderung hin in Richtung „Öffentliches Geld für Öffentliche Leistungen“ nutzen: Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) muss darauf ausgerichtet werden, dass öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen eingesetzt werden. Steuergeld muss künftig dafür verwendet werden, Wasser, Böden und Klima zu schützen, Tiere artgerecht zu halten und so besonders bäuerlichen Betrieben neue Perspektiven zu geben. Die Öko-Branche zeigt mit ihrem Nachhaltigkeitsmodell zur GAP, wie Steuergeld zielgenau und ohne Strukturbrüche für eine zukunftsfähige Landwirtschaft verwendet werden kann – und damit auch die Erwartungen und Ansprüche der Gesellschaft an die Landwirtschaft erfüllt werden (siehe www.boelw.de/gap2020). Die baden-württembergische Landes-regierung bekennt sich zu diesem Modell und engagiert sich auf Bundesebene für dessen Umsetzung.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: ab sofort

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

 

XIII. Finanzielle Sicherstellung der Agrarumweltmaßnahmen Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise: Im Rahmen der laufenden Diskussion um die Ausgestaltung der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 setzt sich die Landesregierung auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesrates für die Sicherstellung der ausreichenden Finanzierung des Ausbauziels 30 Prozent Ökologischer Landbau in Baden-Württemberg ein. Ebenso sind ausreichende Ko-Finanzierungsmittel in den kommenden Landeshaushalten einzustellen.

Die Landesregierung setzt sich für eine ausreichende Finanzierung der Förderung des ökologischen Landbaus im Zuge des landeseigenen Agrarumweltprogramms FAKT ein und stellt die Fortführung der beiden Maßnahmen Umstellung und Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise sicher. Die Betriebe müssen sich darauf verlassen können, dass die Förderung der Umstellung wie auch der Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise ohne Unterbrechung nach 2020 gewährleistet ist.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: ab sofort

Finanzrahmen: Keine zusätzlichen Finanzmittel notwendig

XIV. Stärkung der zuständigen Verwaltungsstrukturen: Die Landesregierung nimmt die Weiterentwicklung des Aktionsplans „Bio aus Baden-Württemberg“ zum Anlass, das für den ökologischen Landbau zuständige Referat innerhalb des Landwirtschaftsministeriums personell und finanziell adäquat zu den Herausforderungen der Branche auszustatten.

Zuständig: Ministerium für Ländlichen Raum

Zeitplan: ab spätestens Mitte 2019

Finanzrahmen: zusätzliche Finanzmittel müssen spätestens im Doppelhaushalt 2020/21 zur Verfügung gestellt werden